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Nutzung eines eigenen DLRG-Accounts

Der Bundesverband der DLRG bietet den Mitgliedern aller ihrer Gliederungen verschiedene Internetdienste an, die mit Hilfe eines beliebigen Browsers und eines DLRG-Accounts genutzt werden können. Einen solchen DLRG-Account kann deshalb jedes DLRG-Mitglied erhalten. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Man ruft das Internet Service Center (ISC) der DLRG auf und nutzt dort die angebotene Funktion "DLRG-Account anlegen".
  2. Man ruft die Funktion "neuen DLRG-Account anlegen" im Rahmen einer Online-Anmeldung zu einem DLRG-Lehrgang, einem DLRG-Wettkampf oder einer sonstigen DLRG-Veranstaltung auf.

In beiden Fällen sollte diejenige DLRG-Gliederung angegeben werden, deren Mitglied man ist (also beispielsweise "Charlottenburg-Wilmersdorf"). Die angegebene Gliederung wird dabei automatisch per E-Mail vom Antrag unterrichtet und muss die Mitgliedschaft bestätigen, bevor der Account genutzt werden kann.

Mit einem bestätigten DLRG-Account können folgende Dienste in Anspruch genommen werden:

  • Nutzung gespeicherter eigener Personendaten zur Verwendung bei der Online-Anmeldung zu Lehrgängen, Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen
  • Zugang zu internen Informationen des DLRG-Bundesverbandes (Regeln, Hinweise, Lehrgangsangebote, ...)

Mit einem bestätigten DLRG-Account können ggf. aber auch weitere Dienste in Anspruch genommen werden, wenn diese nämlich von derjenigen DLRG-Gliederung gestattet wurden, die durch die gewünschten Dienste betroffen sind. Hierzu gehören beispielsweise folgende Dienste:

  • Verwaltung der Mitglieder einer Gliederung
  • Gestaltung der Webseiten einer Gliederung
  • Verwaltung von E-Mail-Postfächern der Gliederung
  • Nutzung von Cloud-Speicher für eine Gliederung

Um solche und weitere Dienste nutzen zu können, müssen Cha-Wi-Mitglieder nicht nur einen bestätigten DLRG-Account besitzen, sondern zusätzlich einen entsprechenden EDV-Nutzungsantrag gestellt und genehmigt bekommen haben.

Die Nutzung eines eigenen DLRG-Accounts steht jedem Mitglied zur Verfügung.

Zur Einrichtung eines DLRG-Accounts ist kein EDV-Nutzungsantrag nötig. Hierzu genügt die weiter oben beschriebene Vorgehensweise.

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